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   BFH, 20.05.2005 - VIII B 22/04   

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https://dejure.org/2005,18900
BFH, 20.05.2005 - VIII B 22/04 (https://dejure.org/2005,18900)
BFH, Entscheidung vom 20.05.2005 - VIII B 22/04 (https://dejure.org/2005,18900)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 2005 - VIII B 22/04 (https://dejure.org/2005,18900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 227 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Rechts auf Gehör durch Ablehnung einer Terminaufhebung; Revisionszulassung wegen objektiver Willkür bei fehlerhafter alternativer Urteilsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 20.05.2005 - VIII B 22/04
    Die Revision ist auch nicht ausnahmsweise gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO wegen eines solchen materiell-rechtlichen Fehlers des FG zuzulassen, durch den seine Entscheidung als objektiv willkürlich oder unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint (BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; vom 21. Mai 2004 III B 107/03, BFH/NV 2004, 1220).
  • BFH, 09.07.1998 - V R 68/96

    Gestaltungsmißbrauch bei Verkauf und Rückkauf

    Auszug aus BFH, 20.05.2005 - VIII B 22/04
    Seinem Vorbringen ist nicht zu entnehmen, welche konkrete Tatsache das FG durch welche Ermittlungsmaßnahme hätte aufklären sollen (vgl. zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge der mangelnden Sachaufklärung Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637).
  • BFH, 27.04.1999 - III R 21/96

    Haftung bei Subventionsbetrug

    Auszug aus BFH, 20.05.2005 - VIII B 22/04
    Soweit der Kläger sinngemäß geltend macht, die Entscheidung des FG, er habe Steuern hinterzogen oder leichtfertig verkürzt, werde nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen, macht er einen materiell-rechtlichen Mangel des Urteils geltend (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 1999 III R 21/96, BFHE 189, 255, BStBl II 1999, 670).
  • BFH, 15.03.2002 - V B 33/01

    Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 20.05.2005 - VIII B 22/04
    Denn auch danach soll nicht jede Vorentscheidung schon mit der Begründung revisibel sein, das FG habe falsch entschieden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040).
  • BFH, 21.05.2004 - III B 107/03

    Ferien- und Wochenendwohnungen; Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 20.05.2005 - VIII B 22/04
    Die Revision ist auch nicht ausnahmsweise gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO wegen eines solchen materiell-rechtlichen Fehlers des FG zuzulassen, durch den seine Entscheidung als objektiv willkürlich oder unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint (BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; vom 21. Mai 2004 III B 107/03, BFH/NV 2004, 1220).
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